Ein Normenkontrollverfahren ist eine Verfahrensart im Verwaltungsrecht, mit der u.a. Rechtsverordnungen überprüft werden können.
Anders als in anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wie z.B. der Anfechtungsklage wird hier nicht eine Einzelentscheidung der Verwaltung geprüft (z.B. Ausschluss eines Schülers vom Unterricht), sondern die Vereinbarkeit einer Rechtsordnung mit dem höherrangigem Recht.
Dies kann bei einer Rechtsverordnung das Gesetz sein, das zum Erlass eines Rechtsverordnung ermächtigt, z.B. das Infektionsschutzgesetz. Es kann auch das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte an sich sein.
Im Freistaat Bayern ist für die Normenkontrolle der Bay. Verwaltungsgerichtshof in München zuständig.
Neben dem regulären Hauptsacheverfahren sind auch Eilanträge möglich, um eine vorläufige Wahrung seiner Rechte zu erreichen. Eilanträge werden in der Regel mit einer Frist von 1-2 Wochen entschieden.
Aufgrund der Kurzlebigkeit der Corona-Rechtsverordnungen sind Eilanträge der neue Normalfall bei der Corona-Rechtsprechung. Fast alle relevanten Entscheidungen in Sachen Corona sind in Eilverfahren ergangen.
Dies liegt daran, dass die entsprechenden Rechtsverordnungen der Bundesländer häufig geändert werden. Viele Regelungen sind befristet.
Ein Hauptsacheverfahren, das vielleicht ein Jahr dauert, hätte kaum noch praktische Auswirkungen.