Vorsorgevollmacht

 

Die Vorsorgevollmacht ist - neben der Patientenverfügung - ein weiteres Instrument, mit dem der Einzelne für ein selbstbestimmtes Leben sorgen kann.

 

Für den Fall, dass jemand geschäftsunfähig wird, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig werden Familienangehörige bestellt, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall.

 

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, wird kein Betreuer bestellt. Dies ist der große Vorteil der Vorsorgevollmacht: Es kommen keine unerwünschten Personen zum Zuge.

 

Der Bevollmächtigte ist dann dazu berufen, sich um die Angelegenheiten des Betroffenen zu kümmern: Hierzu gehören Gesundheitsfragen und - soweit dies in der Vorsorgevollmacht vorgesehen ist - auch finanzielle Fragen.

 

Die Vorsorgevollmacht ist ein wirkungsvolles Instrument, um seinen Willen auch in schwierigen Phasen zur Geltung zu verhelfen. Bei dem Abfassen einer solchen Vollmacht rate ich jedoch zu anwaltlichem Beistand, so dass ein Missbrauch der Vollmacht ausgeschlossen wird.