Das Schmerzensgeld hatte lange Zeit eine eher symbolische Bedeutung. Anders als in den Vereinigten Staaten fiel das Schmerzensgeld hierzulande vergleichsweise gering aus.
Seit einigen Jahren kann man aber eine Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern bei deutschen Gerichten beobachten. Schmerzensgelder von 500.000,00 € sind keine Seltenheit mehr. Das Schmerzensgeld wird in der Regel als Einmalzahlung gewährt.
Daneben besteht noch die Möglichkeit einer sog. Schmerzensgeldrente - meist auf Lebenszeit - kombiniert mit einer Einmalzahlung. Diese Rente muss im Gerichtsverfahren extra beantragt werden.
Da die Schmerzensgeldrente auf die Einmalzahlung angerechnet wird, muss hier genau kalkuliert werden. Leider erkennt die Rechtsprechung noch keine dynamische Rente an, d.h. eine Schmerzensgeldrente, die sich den steigenden Lebenshaltungskosten anpasst.
Häufig bieten Versicherungen von sich aus Schmerzensgeldrenten an. Dies tun sie in der Regel dann, wenn sie mit einem erhöhten Sterblichkeitsrisiko des Betroffenen rechnen. Die Versicherungen gehen also in diesen Fällen davon aus, günstiger als mit einer Einmalzahlung davon zu kommen.