Rechtsschutzversichert?

 

Gut! Damit besteht die Aussicht, dass Ihre Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, kläre ich im Vorfeld ab, ob Versicherungsschutz für den konkreten Fall besteht. Diese sogenannte schriftliche Anfrage nennt sich Deckungsschutzanfrage.

 

Um eine reibungslose Kommunikation mit der Versicherung zu gewährleisten, empfehle ich, die Anfrage durch einen Anwalt stellen zu lassen.

 

In der Deckungsschutzanfrage werden der Sachverhalt dargestellt und die geplanten rechtlichen Schritte erläutert. Daher ist die Formulierung durch einen Anwalt ratsam.