Die Aktiv-Passiv-Methode ist eine von zwei Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Dabei wird nicht von einer Neuvergabe in Form eines Darlehens ausgegangen, sondern von einer Investition der frei gewordenen Mittel am Kapitalmarkt.
Daher ist die Rendite einer gleich lang laufenden Wiederanlage heranzuziehen. Die Rechtsprechung hat sich mittlerweile darauf festgelegt, dass die Rendite von Hypothekenpfandbriefen heranzuziehen ist. Diesen Zinssatz kann man aus der Statistik der Deutschen Bundesbank entnehmen.
Derzeit binden sich diese Renditen im Sinkflug, siehe:
Je niedriger diese Rendite ist, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus.