Die Vorfälligkeitsentschädigung

 

Über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung besteht oft Unsicherheit.

 

Viele Banken erteilen zu ihrer Berechnung nur wenige Informationen. Daher ist es für jeden Darlehensnehmer vorteilhaft, wenn er die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durchschauen kann.


Hierzu muss man sich zunächst die beiden Berechnungsmethoden anschauen:

Risikokostenerstattung

Die Bank muss die sog. Risikokosten dem Darlehensnehmer erstatten. Unter Risikokosten versteht man den Prozentsatz der Darlehenssumme, der das Kreditausfallrisiko beschreibt. 


Dieser Prozentsatz wird von vielen Bank mit 0,06 % kalkuliert, was relativ niedrig ist. Da das Kreditausfallrisiko wegen der vorzeitigen Auflösung des Darlehens wegfällt, werden die Risikokosten dem Darlehensnehmer erstattet.


Damit verringert sich die von ihm zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung.


Verwaltungskostenerstattung

Ebenfalls zu erstatten sind die ersparten Verwaltungskosten. 


Diese werden meist mit einem Pauschalbetrag pro Vertragsjahr angegeben. 


Berechnungsaufwand

Ob die Bank für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Gebühr verlangen darf, ist umstritten. Die Banken verlangen meist eine Pauschale zwischen 50,00 € und 400,00 €.


Dies dürfte nach dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.04.2013, Az.: 23 U 50/12, unzulässig sein.  


Weitere Infos gibt es auch unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net