KGAL


Der Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG wurde bereits Ende der Siebziger Jahre gegründet.

 

An diesem Finanzdienstleistungsunternehmen sind unter anderem die Commerzbank und die Bayern LB beteiligt. Allerdings sind deren Unternehmensanteile durch den Einstieg von Privatinvestoren stark zurückgegangen. Die KGAL GmbH & Co. KG hat verschiedene Beteiligungsfonds aufgelegt, an denen sich Privatanleger beteiligen können.

 

Diese Beteiligungsfonds sind in verschiedene Branchen unterteilt.


Schifffahrt:

KGAL Seaclass 5

KGAL Seaclass 6

KGAL Seaclass 9

KGAL Seaclass 10

KGAL Seaclass 11


Luftfahrt:

KGAL Skyclass 51

KGAL Skyclass 53

KGAL Skyclass 54

KGAL Skyclass 55

KGAL Skyclass 57

KGAL Skyclass 58


Immobilien:

KGAL PropertyClass England 1

KGAL PropertyClass England 2

KGAL PropertyClass England 3

KGAL PropertyClass Frankreich 1 Plus


Infrastruktur:

InfraClass Energie 5

InfraClass Energie 6

Viele Anleger sind mit den von ihnen gezeichneten Beteiligungen nicht zufrieden. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:


Ausschüttungen bleiben unter Zielvorgabe

Häufige Beschwerde ist, dass die Ausschüttungen an die Anleger weit hinter den Prognosen zurückbleiben. Zielvorgaben sind ein beliebtes Marketinginstrument, um Anleger zum Beitritt zu bewegen. Für diese Prognosen wird in der Regel keine Gewähr übernommen.

 

Häufig erweisen sich die Prognosen im Nachhinein als zu optimistisch. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Meist gehen die Prognosen von einem optimalen Szenario aus:

 

So muss das anvisierte Fondsvolumen zügig erreicht werden, die Verwaltungskosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen, gleichzeitig müssen sich die getätigten Investitionen nach Plan entwickeln.

 

Nicht selten bleibt man bei mehreren oder sogar allen Bedingungen hinter den Erwartungen.

 

Totalverlustrisiko

Manche Anleger stören sich daran, dass sie eine Kapitalanlage mit Totalverlust gezeichnet haben. Dies ist ein häufiger Beratungsfehler im Rahmen der Vertragsanbahnung.


In der Regel wird im Emissionsprospekt über einen Totalverlust aufgeklärt. Fraglich ist jedoch, ob überhaupt ein Emissionsprospekt übergeben wurde und ob dies rechtzeitig geschah. Eine Übergabe im Beratungsgespräch, in dem die Beteiligung gezeichnet wird, ist zu spät.


Das Totalverlustrisiko ist bei Beteiligungsfonds leider kein theoretisches Risiko. Hohe Verwaltungskosten und Provisionen führen viele Beteiligungsfonds geradewegs in die Insolvenz.


Lange Laufzeit: Keine Kündigungsmöglichkeit

Vielen Anlegern war auch nicht klar, dass sie sich auf etliche Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, finanziell festlegen. Viele Beteiligungsfonds haben eine Mindestvertragslaufzeit, ein vorzeitiger Ausstieg oder eine Kündigung sind dabei nicht vorgesehen.


Beteiligungsfonds können daher nicht als liquide Anlageformen bezeichnet werden. Gleichzeitig sind sie auch in der Regel nicht fungibel, d.h. sie sind unverkäuflich, da für sie kein Markt existiert.