Beim Genussrecht leiht der Anleger dem Unternehmen ähnlich wie bei der Anleihe Geld.
Er bekommt jedoch hier keinen festen Zinssatz, sondern wird am Ergebnis des Unternehmens beteiligt.
Sofern Gewinne erwirtschaftet werden, erhält der Anleger eine anteilige Ausschüttung. Verluste werden leider genauso verrechnet: Diese mindern den Rückzahlungsanspruch des Anlegers. Werden die Verluste während der Laufzeit des Genussrechtes später nicht mehr durch Gewinne ausgeglichen, kann der Anleger am Ende der Laufzeit nur einen Teil des zur Verfügung gestellten Kapitals zurückverlangen. In diesen Fällen ist auch denkbar, dass er einen Totalverlust erleidet.