Der Bundestag ist eingeknickt und hat das Widerrufsrecht auf Druck der Bankenlobby abgeschafft.
Übergangsfrist für Altfälle: 21.06.2016
Für Immobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 01.08.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen wurden, gilt nunmehr eine Übergangsfrist von 3 Monaten ab Gesetzeskraft. Diese Frist läuft am 21.06.2016 aus.
Bis dahin sollte also der Widerruf eines Immobiliendarlehens erfolgen.
Gerade Altfälle betroffen
Widerrufsbelehrungen aus diesem Zeitraum weisen besonders häufig Fehler auf. Dies liegt daran, dass die Regeln zum Widerrufsrecht in dieser Zeit häufig geändert wurden. Oft haben es die Banken und Sparkassen versäumt, ihre Widerrufsbelehrungen an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
Häufig wurden Fehler in der Widerrufsbelehrung auch erst im Nachhinein durch die Gerichte festgestellt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass eine Vielzahl der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar ist.
Verbraucher müssen sich beeilen
Während man sich bisher als Verbraucher und Darlehensnehmer durchaus Zeit lassen konnte, den Widerruf zu erklären, ist nunmehr Eile angebracht.
Es ist damit zu rechnen, dass viele Darlehensnehmer ihr Widerrufsrecht bis Ablauf der Frist (21.06. 2016) noch nutzen werden.
Sofern Sie eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages auf ein etwaiges Widerrufsrecht wünschen, bitte ich um Übersendung einer Vertragskopie. Für die Überprüfung fällt eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 60 € an.