Rechtsschutzversicherer zahlen häufig Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Im Internet gibt es viele Formulare für die Patientenverfügung und für die Vorsorgevollmacht. Auch wenn man die dortigen Ausfüllhinweise durchliest und beachtet, ist die Unsicherheit bei vielen trotzdem groß:

 

Was soll ich ankreuzen? Was soll ich genau angeben?

Die im Internet erhältlichen Formulare bieten eine erste Orientierung für die durchaus komplexe Materie.

 

Es sollten letztlich nicht nur reine Gesundheitsfragen beantwortet werden: Im Idealfall werden auch Fragen rund um das Thema Vermögen, Immobilie und Versicherung gelöst.

 

Daher sollte eine Patientenverfügung stets mit einer Vorsorgevollmacht ergänzt werden.

In den meisten Fällen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Viele Verbraucher scheuen anwaltliche Hilfe, weil sie hohe Kosten befürchten. Die Kosten für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht bewegen sich in der Regel jedoch in einem überschaubaren Rahmen.

 

An den durchschnittlichen Honoraren orientieren sich auch die Rechtsschutzversicherungen: Viele Versicherer erstatten einmal pro Jahr eine Summe von 250 € oder auch 500 € für die Beratung im Rahmen einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.

 

Dies bedeutet auch, dass die Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht jährlich aktualisiert werden kann.

 

Diesen Service muss man nicht unbedingt jährlich in Anspruch nehmen, jedoch ist eine Aktualisierung in regelmäßigen Abständen ratsam, insbesondere wenn sich die Lebensumstände und -wünsche verändern.