Erfolg für Rechtsanwalt Nebel, M.A.: Bearbeitungsgebühr wird zurückgezahlt

Die Sparkasse Traunstein-Trostberg hat einem von Rechtsanwalt Nebel, M.A. vertretenen Darlehensnehmer die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 EUR erstattet. Die Sparkasse hatte sich zwar darauf berufen, es handele sich um eine Individualvereinbarung und damit nicht um eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

Trotzdem konnte die Sparkasse letztlich ohne Gerichtsverfahren überzeugt werden, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 EUR zu erstatten.

 

Stellt sich Ihre Bank/Sparkasse bei der Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren quer? Diese Blockade-Haltung ist immer häufiger anzutreffen, obwohl die einschlägige Rechtsprechung hierzu eindeutig ist.


Ich helfe Ihnen gerne weiter – unkompliziert & schnell. Für das weitere Vorgehen benötige ich Ihren Darlehensvertrag in Kopie. 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.