Der Referenzzinssatz ist ein täglich ermittelter zentraler Zinssatz. Meist werden der LIBOR oder der EURIBOR verwendet. Beim EURIBOR melden 32 Geschäftsbanken ihre Zinssätze an den Informationsanbieter Thomson Reuters. Dieser ermittelt dann die Durchschnittszinssätze, die veröffentlicht werden.
Der Referenzzinssatz ist eine wichtige Bezugsgröße für Kredite mit variablen Zinsen als auch für Festgeldanlagen.
Bei Kreditverträgen wird dabei der Zinssatz durch einen Aufschlag (beispielsweise 4 Prozentpunkte) auf den Referenzzinssatz definiert.
Ändert sich der Referenzzinssatz, so ändert sich auch die Zinshöhe. Dies gilt in beide Richtungen.
Problem dabei ist, dass viele Banken nur Steigerungen des Referenzzinssatzes an den Kunden weitergeben. Eine Absenkung des Referenzzinssatzes bleibt jedoch häufig unberücksichtigt.
Dies kann dazu führen, dass der Kreditnehmer über die Laufzeit des Kredites erheblich überhöhte Zinszahlungen leistet. Vielen Kreditnehmern fällt dies jedoch nicht auf, da sie die Höhe des Referenzzinssatzes nicht kennen. Fällt der Referenzzinssatz, fällt dies den meisten Kreditnehmern gar nicht auf. Dieses Unwissen nutzen die Banken aus.
Haben Sie ein Kredit mit variabler Laufzeit, so lohnen sich eine Kontrolle der abgerechneten Zinsen sowie ein Vergleich mit dem Referenzzinssatz.
Wollen Sie eine solche Prüfung vornehmen, so bitte ich um Übersendung des Kreditvertrages sowie der nachfolgenden Abrechnungen.