Die Rechtsanwalt Kanzlei Robert Nebel, M. A. bündelt derzeit die Interessen von Kreditnehmern, die ihre Bearbeitungsgebühren zurückfordern wollen.
Kreditnehmer gemeinsam schlagkräftiger
Betroffen von Bearbeitungsgebühren sind unter anderem Kunden der Sparkasse, sowie von Banken, d.h. ING-DiBa, Targobank, HypoVereinsbank, Deutsche Bank, Volks- und Raiffeisenbanken und Commerzbank.
Nach der aktuellen Besprechung des Bundesgerichtshofs können Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Auch Kosten für Kontoauszüge bei Immobiliendarlehen, Schätz -und Besichtigungsgebühren, Treuhandgebühren für die Löschung von Kreditsicherheiten und anderweitige Gebühren für Tätigkeiten der Bank (wie z.B. Kosten für die Kredit- und Kontokündigung) können zurückgefordert werden.
Aufgrund der Bündelung der Interessen können Darlehensnehmer von günstigen Rechtsanwaltsgebühren profitieren. Die Darlehensnehmer werden nach ihrer Anmeldung in Gruppen - bezogen auf das jeweilige Kreditinstitut - aufgeteilt.
Für die außergerichtliche Rückforderung von Bearbeitungsgebühren fällt maximal eine Pauschalgebühr in Höhe von 60,00 € inklusive Umsatzsteuer an. Soweit sich in der Gruppe mehr als 20 Darlehensnehmer befinden, können die Gebühren weiter nach unten angepasst werden.
Der Kreditnehmer kann so auf recht unkomplizierte und kostengünstige Weise sein Geld zurückbekommen.
Formular ausfüllen & loslegen
Bei Interesse bitte ich, Sie das unten stehende Formular auszufüllen. Bitte geben Sie Ihr Kreditinstitut sowie die Höhe der Bearbeitungsgebühren an. Diese Anmeldung ist unverbindlich. Im weiteren Verlauf benötige ich auch den Darlehensvertrag in Kopie zur genauen Prüfung Ihrer Ansprüche.
Sollten die Kreditinstitute wider Erwarten eine außergerichtliche Zahlung ablehnen, so ist geplant, eine entsprechende Sammelklage einzureichen. Auch dies macht für den einzelnen Kreditnehmer aus Kostengründen Sinn. Das weitere Vorgehen wird aber jedem Fall mit den Kreditnehmern abgestimmt.