Anfechtung durch die Krankenversicherung nur bei nachgewiesener Arglist

Viele Krankenversicherte stehen vor der unangenehmen Situation, dass ihre Krankenversicherung die Anfechtung des Versicherungsvertrages erklärt, weil Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden.

Viele Versicherte sahen sich in der Vergangenheit als chancenlos an und akzeptierten die Anfechtung. Gerade bei der Anfechtung des Versicherungsvertrages stehen die Chancen des Versicherungsnehmers jedoch vergleichsweise gut. Die Versicherung hat nämlich zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen arglistig gehandelt hat.

 

Dabei liegt Arglist nicht schon dann vor, wenn die Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Dieser Irrtum hat viele Versicherte dazu verleitet, die Anfechtung durch die Versicherung einfach zu akzeptieren.

 

Arglist ist aber etwas anderes als bloßer Vorsatz: Arglist ist die bewusste Entscheidung des Versicherungsnehmers, die Versicherung zu täuschen, was schwer zu beweisen ist.

 

Wenn Ihre Versicherung den Rücktritt oder die Anfechtung erklärt hat oder Prämien nachträglich erhöhen will, so sollten Sie sich hiergegen wehren.

 

Dies gilt insbesondere, wenn Sie durch Ihren Versicherungsmakler zu entsprechenden Falschangaben verleitet worden.

 

Die Krankenversicherung stellt den wichtigsten Versicherungsschutz dar. Deshalb sollten Sie um Ihr Recht kämpfen.

 

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