Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung, etwas was sich viele Verbraucher wünschen. Viele Darlehensnehmer stehen vor folgender Situation:
Sie sprechen mit ihrem Bankberater, um von günstigen Zinsen zu profitieren.
Mancher Darlehensnehmer möchte auch das Darlehen auf einen anderen Darlehensnehmer umschulden. Sei es, weil sich seine berufliche
Situation geändert hat, sei es, dass er dass sich seine familiäre Situation geändert hat: Er möchte z.B. die finanzierte Stadtwohnung gegen ein Eigenheim eintauschen.
In der Regel bekommen die Darlehensnehmer von ihrer Bank negative Antworten wie: „Man kann nicht einfach aus dem Darlehensvertrag aussteigen“ oder „in diesem Fall verlangen wir eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von …“.
Viele Darlehensnehmer verlieren dann den Mut und finden sich mit ihrer Situation ab.
Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, eine Umschuldung vorzunehmen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Hier kommt die von den Banken verwendete Widerrufsbelehrung ins Spiel. Diese muss auf Fehler überprüft werden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann das Darlehen auch noch nach Jahren widerrufen werden. Vorteil beim Widerruf ist, dass der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.
In diesen Fällen ist es dann möglich, sich eine neue Finanzierung zu wesentlich günstigeren Konditionen zu besorgen.
Was muss ich jetzt tun?
Sie können mir gern Ihren Darlehensvertrag in Kopie übersenden, damit ich die Widerrufsbelehrung überprüfen kann. Hierfür fällt eine Gebühr von lediglich 60 € für Sie an.
Die Verbraucherschutzzentralen schätzen den Anteil an fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf bis zu 70 %, nach einigen Schätzungen beträgt der Anteil sogar 70-90 %. Die Gebühr von 60 € kann sich demnach als äußerst gute Geldanlage herausstellen, da die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel mehrere Tausend Euro beträgt.
Ich werte die aktuelle Rechtsprechung zum Widerrufsrecht fortlaufend aus, damit meine Mandanten auf dem neuesten Stand sind. Mir liegen Widerrufsbelehrungen von verschiedenen Banken und Sparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet vor, die bereits ausgewertet sind: Ein Großteil der ausgewerteten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft.
Wie geht es dann weiter?
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, sollte mit der Bank/Sparkasse die neue Finanzierung verhandelt werden. Nur wenn die Bank/Sparkasse das Widerrufsrecht bestreiten sollte, kommt ein gerichtliches Verfahren in Frage.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, muss Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten hierfür übernehmen.