Die Prüfung von Darlehensverträgen der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg hat ergeben, dass eine rechtlich angreifbare Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Die Prüfung der Widerrufsbelehrung macht für den Darlehensnehmer dann Sinn, wenn sich durch Abschluss eines neuen Darlehens Zinsen sparen lassen.
Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus weisen viele alte Darlehensverträge kein marktgerechtes Zinsniveau mehr auf. Hier lässt sich durch die Umfinanzierung auf ein neues Darlehen viel Geld sparen. Leider verlangt die Bank für das alte Darlehen eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die schnell mal 10 % der Darlehenssumme ausmachen kann. Meist lohnt sich dann die Umfinanzierung in finanzieller Hinsicht nicht mehr.
Anders jedoch, wenn der Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrung erklärt werden kann: Hier ist dann eine Umfinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Da die örtlichen Sparkassen in der Regel Vorlagen für die Widerrufsbelehrung verwenden, ist davon auszugehen, dass auch Darlehensverträge von anderen Sparkassen in Bayern und im übrigen Bundesgebiet betroffen sind.
Wenn Sie Ihren laufenden Darlehensvertrag geprüft haben möchten, bitte ich um Übersendung. Ich kann Ihnen dann mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht und welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Für diese Erstberatung fällt eine Gebühr von 60,00 € (inkl. UmSt.) an.