Ein unberechtigter Schufa-Eintrag führt zu einem Schadensersatzanspruch des Betroffenen.
Der Betroffene kann gegen das Unternehmen, das den Schufa-Eintrag gemeldet hat, anwaltlich vorgehen und die anfallenden Anwaltskosten als Schadensersatz ersetzt verlangen.
Dies ist langjährige Praxis der Gerichte und würde jüngst vom AG Halle (Az.: 93 C 3289/12) im Urteil vom 28.02.2013 bestätigt.
Betroffene sollten daher bei Kenntnis von Schufa-Einträgen nicht länger zögern und sich anwaltliche Hilfe suchen. Häufig kann sogar im Eilverfahren eine besonders schnelle Löschung erreicht werden.