Sofern die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer verlangt, muss sie diese nachvollziehbar und transparent berechnen.
Grundsätzlich stehen der Bank zwei Berechnungsmethoden offen:
- die Aktiv-Passiv-Vergleichsmethode und
- die Aktiv-Aktiv-Vergleichsmethode
Aktiv-Passiv-Vergleichsmethode
Die Aktiv-Passiv-Vergleichsmethode geht von der Wiederanlage der vorzeitig gezahlten Darlehensmitttel am Kapitalmarkt aus.
Der Schaden der Bank liegt in der Differenz zwischen den Zinsen, die die Bank bis zum Laufzeitende vom Darlehensnehmer bezogen hätte und der Rendite, die sich aus der Kapitalanlage in sichere Kapitalmarkttitel ergibt.
Aktiv-Aktiv-Vergleichsmethode
Bei der Aktiv-Aktiv-Vergleichsmethode wird unterstellt, dass die Darlehensmittel wieder als festverzinslicher Grundpfandkredit (d.h. Darlehen mit Grundschuld/Hypothek) ausgereicht werden. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Zinssatz für das vorzeitig zurückgezahlte Darlehen und dem aktuellen Zinssatz für ein entsprechendes Darlehen ist der sog. Zinsverschlechterungsschaden.
Je höher das aktuelle Zinssniveau, desto geringer fällt dieser Zinsverschlechterungsschaden aus. Kündigt der Darlehensnehmer jedoch wg. fallender Zinsen, ist es umgekehrt: Der Zinsverschlechterungsschaden sowie die Vorfälligkeitsentschädigung fallen umso höher aus.
Zunächst wirkt die Aktiv-Aktiv-Vergleichsmethode für den Darlehensnehmer attraktiv; jedoch ist zusätzlich der Nettogewinn der Bank als Schaden anzusetzen. Den Gewinn des Ersatzgeschäftes muss sich die Bank leider nicht anrechnen lassen.
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