Bezieher von Gas, immerhin 10 Mio. Menschen in Deutschland, können auf Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte hoffen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. im Namen mehrer Gaskunden. Es handelt sich dabei um Preisanpassungsklauseln in Standard-Verträgen des Energieversorges RWE.
Mit Hilfe dieser Preisanpassungsklauseln lassen sich die Energieversorger vom Kunden das Recht einräumen, ohne Rücksprache die Gaspreise zu erhöhen.
Solche Preisanpassungsklauseln, man könnte sie auch zutreffender als Preiserhöhungsklauseln bezeichnen, müssen die Preisanpassung für den Kunden transparent gestalten und ihn über sein Kündigungsrecht informieren.
Hieran scheitert es in der Praxis oft. RWE hatte im vorliegenden Fall schlicht auf das Anpassungsrecht nach § 4 der AVBGasV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden) verwiesen – ohne weitere Erläuterungen.
Diese vertragliche Regelung genügt dem Bundesgerichtshof nicht. Er hat mit Urteil vom 31. Juli 2013, Az.: VIII ZR 162/09, die Klausel für unwirksam erklärt. Dies bedeutet für Kunden, dass die Entgelte, die auf der Erhöhung beruhen, zurückgefordert werden können.
Wenn Sie auch Gaskunde sind, können Sie mir gerne Ihren Vertrag zur Prüfung übersenden. Eine solche Prüfung kann sich für Sie „auszahlen“.