Schrottimmobilien – werden Anleger jetzt besser geschützt?

Das Thema Schrottimmobilien ist seit einigen Jahren in der Öffentlichkeit. In der Politik wird diskutiert, wie man zukünftig den betrügerischen Machenschaften Einhalt gebieten kann.

 

Am 18.04.2013 ist das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ verabschiedet worden.

 

Es soll den sog. „Mondschein-Notaren“ oder „Mitternachts-Notaren“ das Handwerk legen. Diese Notare haben mit den Vermittlern und Verkäufern der Schrottimmobilien zusammengearbeitet. Die Vorgehensweise ähnelt sich in den meisten Fällen: Unbedarfte Verbraucher werden kontaktiert und gefragt, ob sie Steuern sparen möchten. Daraufhin trifft man sich zu einem Beratungsgespräch. Dann wird der Verbraucher zu einer „Reservierung“ der Immobilie gedrängt, die beim Notar stattfindet. Tatsächlich unterschreibt der Verbraucher allerdings einen verbindlichen Kaufvertrag. Da die meisten Verbraucher die Immobilie nicht selbst finanzieren können, wird der entsprechende Darlehensvertrag gleich mit vermittelt.

 

Dieses Vorgehen konnte nur durch Überrumpelung funktionieren. Die Vermittler bauten hier ungeheuren Zeitdruck auf, um die Verbraucher zum Vertragsabschluss zu drängen.

 

Zwar sahen die alten Regeln im Beurkundungsgesetz vor, dass dem Verbraucher der Vertragsentwurf mindestens „zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird.“ Leider hielten sich viele Notare nicht daran.

Nach der neuen Gesetzeslage muss nun der Notar selbst den Vertragsentwurf an den Verbraucher übersenden und auf die Einhaltung der 2-Wochen-Frist achten.

Der Gesetzesentwurf ist vom Land Berlin eingebracht worden. Das Land Berlin hat besonders viele Erfahrungen mit Mondschein-Notaren gemacht, u.a. soll auch ein ehemaliger Senator spätabends beurkundet haben. Auf Druck des Bundeslands Hessen ist die Neuregelung – ebenso wie die Altregelung – allerdings als Sollvorschrift ausgestaltet.

 

Das ist für den Verbraucher nachteilig: Zwar droht dem Notar bei wiederholten Verstößen gegen die Zwei-Wochen-Frist die Amtsenthebung. Für den Kaufvertrag hat der Verstoß gegen die 2-Wochen-Frist jedoch keine Bedeutung: Er bleibt wirksam.

 

Letztlich wurde hier nur ein kleiner Schritt Richtung Verbraucherschutz gewagt. Die bisher geübte Praxis wird auch das neue Gesetz nicht unterbinden. Damit haben sich diejenigen Interessengruppen durchgesetzt, die ein finanzielles Interesse an der Fortführung der bisherigen Praxis haben: Vermittler, Verkäufer und Notare.

 

Wenn Sie ebenfalls glauben, Eigentümer einer Schrottimmobilie zu sein, stehe ich Ihnen zur Seite, damit Sie den Ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten. Ziel ist es, Sie von den abgeschlossenen Kauf- und Darlehensverträgen zu befreien. Dabei prüfe ich neben der Haftung der Vermittler/Verkäufer und der finanzierenden Bank auch die Ansprüche gegenüber dem Notar.

 

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