Das Emissionshaus Lloyd hat geschlossene Fonds aufgelegt, die in britische Lebensversicherungspolicen investiert sind. Aufgelegt wurden die Fonds mit den Ziffern: I (LF 49) , II (LF 62), III (LF 66), IV (LF 69), V (LF 72), VI (LF 77), VII (LF 79) und VIII (LF 84).
Leider war die Performance dieser Fonds für die Anleger bisher nicht zufriedenstellend, die Ausschüttungen sind seit 2010 ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Fonds nicht genug Liquidität aufweisen, um Ausschüttungenan die Anleger leisten zu können.
Der Anleger wurde in der Regel nicht über die besonderen Risiken dieses Anlagekonzepts informiert:
Zunächst hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass die Investition in einen geschlossenen Fonds ein Totalverlustrisiko mit sich bringt, mit anderen Worten: Der Anleger kann das gesamte investierte Geld verlieren.
Weiterhin liegt ein besonderes Risiko darin, dass in britische Policen investiert wurde. Im Gegensatz zu deutschen Policen wird hier keine Mindestverzinsung garantiert.
Aus diesen Gründen ist diese Kapitalanlage zur Altersvorsorge nicht geeignet.
Weiterhin sind die Anleger in eine GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht investiert. Auch hierüber wurde in der Regel nicht aufgeklärt.
Wie bei vielen geschlossenen Fonds besteht für die Beteiligung kein Zweitmarkt, d.h. die Beteiligungen sind nicht verkäuflich und müssen bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden.
Anleger sollten nunmehr Schadensersatzansprüche wg. Falschberatung geltend machen. Rechtsanwalt Nebel hilft Ihnen dabei, die Rückabwicklung dieser Kapitalanlage in die Wege zu leiten.