Wölbern Invest Fonds

Wölbern Invest hat seit den 90er Jahren mehrere Immobilienfonds aufgelegt. Der Anfang wurde mit einem Fonds für die Niederlande gemacht.

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko, was den allermeisten Anlegern nicht klar war. Empfohlen wurde die Anlage vielmehr als „eine sicherheitsorientierte Immobilienanlage mit angemessenem Erfolg“.

 

Viele der Fonds, die schwerpunktmäßig in den Immobilienmärkten von Deutschland, Holland, England, Frankreich oder Österreich investiert sind, verzeichnen Probleme auf der Einnahmeseite (Abschwächung des Büromarktes) und auf der Ausgabenseite: Die Immobilieninvestitionen sind oft durch Bankdarlehen fremdfinanziert. Wenn nun der Verkehrswert der Immobilien unter eine bestimmte Grenze zur Darlehenssumme sinkt, kann die Bank eine Sonderzahlung, eine zusätzliche Tilgung, verlangen.

 

Dadurch werden die einzelnen Fonds zu Notverkäufen gezwungen oder aber die Bank macht ihr Sonderkündigungsrecht geltend. In jedem Falle kommen auf die Anleger wirtschaftliche Risiken zu, die den zu erwartenden Resterlös erheblich mindern.

 

Anleger sollten daher überlegen, ob nicht die Rückabwicklung die bessere Alternative ist.

 

Wie häufig im Kapitalanlagerecht gibt es auch hier die Möglichkeit neben der Anlagegesellschaft den Berater/Vermittler in Anspruch zu nehmen. Ziel ist in jedem Fall die Rückabwicklung der Kapitalanlage.

 

Sie bekommen in diesem Fall die eingezahlten Beträge nebst Verzinsung erstattet. Je nach angelegtem Durchschnittszinssatz lässt sich hier ein erhebliches Zinsguthaben geltend machen.

 

Wenn Sie eine Rückabwicklung wünschen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Nebel.


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