Auf den sog. Zweitmärkten sind auch vermehrt private Käufer aktiv.
Der Vorteil: So lassen sich bspw. Schiffsbeteiligungen oftmals unter Nennwert erwerben.
Allerdings bestehen auch Risiken. Dazu gehört die mögliche Rückforderung von Scheingewinnen:
Gerade wenn solche Fonds neu aufgelegt werden, erhalten die Anleger hohe Ausschüttungen. Diese sind oftmals nicht von einem tatsächlichen Gewinn gedeckt. Jahre später kann die Gesellschaft diese sog. Scheingewinne, die rechtlich als Darlehen behandelt werden, zurückfordern.
Da die Gewinne meist an den Voreigentümer der Beteiligung ausgekehrt wurden, haftet dieser auch für die Rückzahlung.
Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, kontaktieren Sie mich bitte.